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Vignette · Ungarn · Kundeninformation

Vignette · Ungarn · Kundeninformation

Juni 11, 2026

Für die Nutzung der ungarischen Schnellstraßen ist der Kauf einer elektronischen Vignette (E-Vignette) erforderlich, und zwar noch vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Abschnitt.

Ein großer Teil der Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig, die Haupt- und Nebenstraßen können kostenfrei genutzt werden. Nicht jede mit M gekennzeichnete Straße ist gebührenpflichtig, daher lohnt es sich, vor der Abfahrt zu prüfen, ob die geplante Route einen gebührenpflichtigen Abschnitt berührt.
Die Gebührenpflicht richtet sich nach den Gebührenkategorien:

  • D1 – Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen, der zur Beförderung von höchstens 7 Personen geeignet ist, sowie dessen Anhänger
  • D2 – Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen sowie Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 7 Personen geeignet sind
  • U – Anhänger, der von einem Fahrzeug der Gebührenkategorie D2 gezogen wird

* Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen und Busse erwerben keine E-Vignette, sondern zahlen im nutzungsabhängigen Straßenmautsystem (HU-GO).

Vignettentypen

Die E-Vignette ist in den folgenden Typen erhältlich:

  • Tagesvignette (1 Tag) – am angegebenen Kalendertag zwischen 0:00 und 24:00 Uhr gültig
  • Wochenvignette (10 Tage) – am Starttag und an den darauf folgenden 9 Kalendertagen gültig
  • Monatsvignette – vom Starttag bis 24:00 Uhr des gleichen Tages des folgenden Monats gültig
  • Landesweite Jahresvignette – ab dem 1. Januar des laufenden Jahres, bei einem Kauf im Laufe des Jahres ab dem Zeitpunkt des Kaufs bis zum 31. Januar des folgenden Jahres, 24:00 Uhr gültig
  • Jahresvignette für ein Komitat – gültig für die gebührenpflichtigen Abschnitte des betreffenden Komitats sowie bis zum ersten Knotenpunkt nach der Komitatsgrenze; mehrere Komitatsvignetten können auch gemeinsam genutzt werden
  • Regionale Jahresvignette M1 – gültig für das gesamte gebührenpflichtige Netz der Komitate Pest, Fejér, Komárom-Esztergom und Győr-Moson-Sopron

* Für den Anhänger (Anhänger, Wohnwagen) eines Personenkraftwagens der Gebührenkategorie D1 ist keine separate Vignette erforderlich. Eine separate Vignette der Gebührenkategorie U ist dann erforderlich, wenn das ziehende Fahrzeug in die Gebührenkategorie D2 fällt.

Die Berechnung der Straßenmaut wird vom System nach der Erfassung der Angaben zum Fahrzeug und zur Reise angezeigt.

ℹ️ Online-Kauf und erforderliche Angaben

Die Bezahlung der Gebühr für die Straßennutzungsberechtigung erfolgt online. Die Registrierung des Fahrzeugs nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die erforderlichen Angaben sind die folgenden:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Länderkennzeichen
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer

Bei der Bestellung sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Land anzugeben, in dem das Fahrzeug registriert ist, anschließend sind Beginn und Dauer der Gültigkeit auszuwählen.
Das System fordert für die Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer an. Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist erforderlich, weil der Link zur Bestätigung auch per SMS versendet wird, wodurch sichergestellt wird, dass der Nutzer die Bestätigung auch dann erhält, wenn die Zustellung der E-Mail aus irgendeinem Grund behindert ist.

Über die erfolgreiche Zahlung versendet das System eine Quittung und einen QR™-SMS-Code, der die Identifikationsdaten des Fahrzeugs und die Gültigkeitsdauer der erworbenen Berechtigung enthält.

Die Bestandteile des Registrierungsdienstes

Die ungarische Vignette kann als Teil des Optimum-Pakets erworben werden. Inhalt: Änderung eines falsch eingegebenen Kennzeichens und des Ziellandes innerhalb von 60 Tagen ab dem Kauf, Storno und vollständige Rückerstattung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit (mit Ausnahme der Jahresvignette) sowie SMS-Benachrichtigung über die Bestellung.

Weitere Details finden Sie in Punkt 4.1.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

⛔ Zuschläge

Die Rechtsvorschriften (Gesetz Nr. I von 1988 und die Verordnung Nr. 45/2020 (XI. 28.) ITM) legen detailliert fest, welche Zusatzgebühren zu erwarten sind, wenn jemand ohne gültige Gebührenentrichtung auf eine gebührenpflichtige Straße auffährt:

  • Grundzusatzgebühr bei Zahlung innerhalb von 60 Tagen: 27 790 HUF
  • Erhöhte Zusatzgebühr bei Zahlung nach 60 Tagen: 95 730 HUF
  • Zusatzgebührendifferenz bei falscher Gebührenkategorie: innerhalb von 60 Tagen 15 530 HUF, nach 60 Tagen 49 190 HUF
  • Für dasselbe Kennzeichen darf innerhalb eines Kalendertages nur eine Zusatzgebühr verhängt werden.
  • Die Kontrolle erfolgt durch fest installierte Kameras, mobile Gebührenkontrolleinheiten und mobile Anhalteeinheiten.

Die erforderliche E-Vignette kann in wenigen Minuten online erworben werden und wird sofort in das offizielle ungarische Straßennutzungsgebühren-Register aufgenommen.

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