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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrages
1.3 Angaben zum Unternehmen
1.4 Leistungen der Plattform
2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Entgelt und Bezahlung der Dienstleistung
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
3.2 Finanzieller Beleg
3.3 Zugang zur Rechnung und zum Kassenbeleg
4.1 Comfortia
4.1.1 Optimum-Paket
4.2 Auxil
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
5.2 Beanstandung der Bestellung, Beschwerde
6.1 Widerrufs- und Kündigungsrecht
6.1.1 Muster-Widerrufs-/Kündigungsbelehrung
6.1.2 Muster-Widerrufs-/Kündigungserklärung
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation
6.4 Bankrückbelastungsverfahren (Chargeback)
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
7.3 Einschlägige Rechtsvorschriften

1.1 Einleitung

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf sämtliche Domainnamen (URL-Adressen), die den offiziellen Zugang zur Website (unabhängiges internationales Vermittlungsportal für Fahrzeugregistrierungen) gewährleisten, einschließlich der zum System gehörenden mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der damit verbundenen Netzwerkdienste und Oberflächen.

Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über die Rechte der Verbraucher) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie die damit im Zusammenhang stehenden nationalen Rechtsvorschriften.

1.2 Rechtsgrundlage des Vertrages

Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, das vorliegende Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, sofern er auf diesem Portal eine Vermittlungsdienstleistung zur Fahrzeugregistrierung bestellt.
Die Finalisierung der Bestellung durch die Bezahlung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Im Laufe der wesentlichen Schritte des Kaufvorgangs begegnet der Besteller Kontrollkästchen (Checkboxen), die die wichtigsten Informationen prägnant enthalten und darüber hinaus eine direkte Klickmöglichkeit zu diesem Dokument sowie zu weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen bieten.
Das Anklicken dieser Checkboxen ist Voraussetzung für die Finalisierung der Bestellung, sodass deren aktive Markierung als ausdrückliche Rechtserklärung des Bestellers hinsichtlich der Annahme gilt. Die Annahme durch den Besteller hat – im Sinne des Artikels 6 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU – auch dann Rechtswirkung, wenn der Betreiber die Bedingungen leicht zugänglich gemacht hat und die Annahme in ausdrücklicher Weise erfolgt ist.

Diese Rechtserklärung umfasst auch die Erklärung des Bestellers, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Abschluss des Vertrages eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht, sowie dass er ausdrücklich verlangt, mit der Erfüllung der Dienstleistung vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beginnen, und zur Kenntnis nimmt, dass er nach vollständiger Erfüllung der Dienstleistung gemäß § 29 Absatz 1 Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) sein Kündigungsrecht verliert (siehe Punkt 6.1).

Die Aufschrift der Schaltfläche zur Finalisierung der Bestellung weist – entsprechend § 15 Absatz 2 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) – eindeutig darauf hin, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.

Der Inhalt des Vertrages wird durch die zwingenden Rechtsvorschriften sowie das vorliegende Dokument gemeinsam bestimmt. Die AGB legen die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen des Zustandekommens und der Erfüllung des Vertrages, die Zahlungsregeln, die Haftungsbestimmungen sowie die Widerrufs- und Rechtsbehelfsregeln fest.

1.3 Angaben zum Unternehmen

  • Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13 Handelsregisternummer: 13 09 186967
    E-Mail: privacy@evignet24.eu
    Google – Identifikationsnummer für Regierungsdokumente und amtliche Dienstleistungen: 5-6127000034822/A

Hosting-Anbieter: Tárhely.Eu Szolgáltató Kft., 1144 Budapest, Ormánság utca 4. X. Etage 241., info@tarhely.eu

Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).

* Der Verkauf der ungarischen Vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Link zur Regierungsseite anzeigen

1.4 Leistungen der Plattform

Das Online-System bietet einen unabhängigen, internationalen Fahrzeugregistrierungs-Vermittlungsdienst, der die Registrierung der Autobahnnutzungsgebühren mehrerer Länder über eine einheitliche Oberfläche ermöglicht.
Ziel des Dienstes ist es, den Nutzern über eine mehrsprachige Oberfläche, mit verschiedenen Zahlungsmethoden und einem durchgehend erreichbaren Kundendienst eine schnelle, sichere und komfortable Registrierung zu gewährleisten.

Der Betreiber ist keine staatliche Stelle, keine Behörde und kein offizielles Portal der zuständigen Mautbehörde; er erbringt die Dienstleistung als unabhängiger Vermittler bzw. – sofern er über eine entsprechend gesondert gekennzeichnete Berechtigung verfügt – als Wiederverkäufer.

Der Begriff „Vignette" ist eine umgangssprachlich verbreitete Bezeichnung; die von der Plattform erbrachte Dienstleistung bezieht sich jedoch tatsächlich auf die Online-Registrierung der Straßennutzungsberechtigung und nicht auf die Bereitstellung einer physischen Vignette.
Während des Kaufvorgangs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den obligatorischen Zustimmungs-Kontrollkästchen und in der Bestellübersicht, weist das System eindeutig darauf hin, dass Gegenstand der Bestellung der Fahrzeugregistrierungs-Vermittlungsdienst ist.

Das System kann im Falle einzelner Länder über eine offizielle Partnerqualifikation verfügen, worüber während des Kaufvorgangs auf der Oberfläche eine eindeutige Information erscheint. Zum Beispiel offizieller Wiederverkäufer der NMFSZ.
Ist eine solche Kennzeichnung in einem bestimmten Segment nicht sichtbar, so handelt der Betreiber hinsichtlich des betreffenden Landes als selbstständiger, unabhängiger Vermittler auf Grundlage des Auftrags mit den Daten des jeweiligen Fahrzeugs, indem er die angegebenen Daten in das offizielle Mautregister einträgt.
Der Betreiber prüft nicht die Beziehung zwischen der die Bestellung veranlassenden Person und dem angegebenen Fahrzeug; den Fahrzeugregistrierungsauftrag kann jede Person veranlassen, unabhängig von ihrem Verhältnis zum Fahrzeug.

2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes

Der Fahrzeugregistrierungs-Vermittlungsdienst der Plattform besteht aus zwei voneinander nicht trennbaren Elementen: (a) der Abwicklung der Fahrzeugregistrierung und (b) der Eintragung der Straßennutzungsberechtigung in das offizielle Mautregister.
Der Betreiber erhebt eine Fahrzeugregistrierungsgebühr; die standardmäßige Darstellung der Dienstleistung und der zu zahlende Endbetrag auf der Oberfläche sind der um die Steuer erhöhte Bruttopreis, gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Absatz (1)–(2) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.).

Die untrennbaren Bestandteile des Fahrzeugregistrierungs-Vermittlungsdienstes sind (über die Eintragung der Straßennutzungsberechtigung in das offizielle Mautregister hinaus) die folgenden:

  • SMS-Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung

  • Durchgehender Kundendienst rund um die Uhr (0–24 Uhr)

  • Comfortia Umtauschgarantie-Service (siehe Punkt 4.1)

  • Auxil Bußgeldbearbeitungs-Service (siehe Punkt 4.2)

Angewandte Rechtsvorschrift: Richtlinie 2011/83/EU Artikel 6 Absatz 1.
* Im Falle der ungarischen Vignette gestaltet sich die Dienstleistung gemäß Punkt 4.1.1 der AGB, daher findet dieser Punkt keine Anwendung.

2.2 Bestellung der Dienstleistung

Bei der Bestellung ist der Besteller verpflichtet, alle vom betreffenden Mautsystem vorgeschriebenen Daten anzugeben. Dazu gehören in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Nationalitätskennzeichen (Länderpräfix des Kennzeichens), das Kennzeichen selbst, das geplante Startdatum und die Dauer der Straßenbenutzung, das mit der Vignette abzudeckende Gebiet (Land oder Region) sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Bestimmte Länder können auch die Angabe weiterer Daten verlangen (z. B. Fahrgestellnummer, Reisepassnummer, Name); diese zusätzlichen Datenanforderungen beruhen nicht auf einer Entscheidung des Betreibers, sondern auf den Vorschriften des offiziellen Mautsystems des jeweiligen Landes.
Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden in der Datenschutzerklärung (abrufbar unter: je nach Sprache abweichender Link – in der Fußzeile) erläutert.

2.3 Entgelt für die Dienstleistung und Zahlung

Das auf der Kassenoberfläche erscheinende Übersichtsfenster enthält eine Zusammenfassung der bei der Bestellung angegebenen Daten sowie die vollständige Fahrzeugregistrierungsgebühr für das jeweilige Geschäft (die auch das offizielle Entgelt für die Straßenbenutzungsberechtigung beinhaltet). Dieser Betrag enthält sämtliche anfallenden Kosten und Steuern; dem Besteller entstehen weder im weiteren Verlauf des Zahlungsvorgangs noch danach zusätzliche Gebühren. Der Vorgang ist mit keinerlei automatischem oder sich erneuerndem Abonnement verbunden, und es erfolgen auch später keine versteckten Abbuchungen.

Im letzten Schritt erscheint die Zahlungsseite der Bank, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Besteller vor dem endgültigen Abschluss der Zahlung noch einmal zur Bestätigung über den gesamten zu zahlenden Betrag und die verwendete Währung informiert wird.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/EG.

2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort

a) Bei Straßenbenutzungsberechtigungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig sind, handelt der Dienstleister im Auftrag des Bestellers in der Eigenschaft eines Vermittlers (Agenten) und nimmt die Registrierung der angegebenen Fahrzeugdaten im System des nationalen Mautdienstleisters vor. Diese Vermittlereigenschaft bedeutet nicht, dass der Dienstleister das offizielle Portal der betreffenden Behörde wäre – mit Ausnahme von Ungarn, wo der Dienstleister offizieller Wiederverkäufer der NMFSZ (Nationale Mautdienstleistungs AG) ist.
Bei der Erbringung der vom Dienstleister angebotenen Online-Abwicklungs- und Komfortdienstleistung wird in diesem Zusammenhang der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes angewendet.

b) In Ländern außerhalb der Europäischen Union – in Belarus, Moldau und der Schweiz – gültige Straßenbenutzungsberechtigungen gelten als Leistung in einem Drittland.
In diesen Fällen wird bei der vom Dienstleister erbrachten Online-Abwicklungs- und Komfortdienstleistung der Umsatzsteuersatz des Sitzlandes des Dienstleisters angewendet.

c) Die für die Dienstleistung geltenden Steuersätze:
Belarus – 27 % MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz nach dem Sitz des Dienstleisters), Moldau – 27 % MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz nach dem Sitz des Dienstleisters), Schweiz – 27 % MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz nach dem Sitz des Dienstleisters),
Österreich – 20 %, Tschechien – 21 %, Rumänien – 21 %, Slowenien – 22 %, Bulgarien – 20 %, Litauen – 21 %, Slowakei – 23 %.

Angewandte Rechtsvorschriften:
– Artikel 31a Absatz 2 Buchstabe j der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011
– Artikel 47 der Richtlinie 2006/112/EG

Die Annahme der Registrierungsdienstleistung erfolgt durch das Anklicken der an der Kassenoberfläche erscheinenden, verpflichtend zu markierenden Kontrollkästchen („Checkboxen").

Der Dienstleister vermittelt im Auftrag und im Namen des Bestellers in der Eigenschaft eines Agenten die Straßenbenutzungsberechtigung zugunsten der folgenden Herausgeber:

Österreich – ASFINAG Maut Service GmbH (Vignetten herausgebendes Mitglied der ASFINAG-Unternehmensgruppe; Muttergesellschaft: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Schnirchgasse 17, Wien, 1030), Alpenstraße 99, Salzburg, 5020
Tschechien – Staatlicher Fonds für Verkehrsinfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, Prag 9, 19000
Rumänien – Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), Bulevardul Dinicu Golescu 38, Bukarest (Sektor 1), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Slowenische Autobahngesellschaft), Ulica XIV. divizije 4, Celje, 3000
Slowakei – Nationale Autobahngesellschaft (Národná diaľničná spoločnosť, a.s., NDS), Dúbravská cesta 14, Bratislava – Karlova Ves, 84104
Bulgarien – Agentur für Straßeninfrastruktur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура" – Национално Тол Управление), Bulevard Makedonija 3, Sofia, 1606
Schweiz – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16, Bern, 3003
Moldau – Nationale Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Strada Bucuriei 12A, Chișinău, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (Litauische Straßengesellschaft), Kauno g. 22-202, Vilnius, 03212
Belarus – Staatliche Einrichtung „Belawtostrada" (Государственное учреждение „Белавтострада"), 4. Zagorodny-Gasse 58A, Minsk, 220073

* Der Verkauf der ungarischen Vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.

3.1 Erfüllung der Dienstleistung

Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im System des jeweiligen Ziellandes. Gleichzeitig sieht der Besteller an der Oberfläche ein Countdown-Fenster, das die voraussichtliche Bearbeitungszeit anzeigt, und erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatische E-Mail-Benachrichtigung über die primäre Bestätigung der Bestellung.

Diese Bestätigung weist eindeutig darauf hin, dass die Erfüllung der Dienstleistung – also die Fahrzeugregistrierung – begonnen hat, gleichzeitig aber auch darauf, dass die Dienstleistung bis zum Eintreffen der nächsten (endgültigen) Bestätigung noch nicht abgeschlossen ist und die Straßenbenutzungsberechtigung vorerst noch aussteht.
Die typische Erfüllungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ca. 16 Minuten); unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. bei überlastetem externem System) kann sie länger sein.

Kann die Dienstleistung innerhalb der Wartezeit nicht erfüllt werden und könnte dies für den Besteller eine vernünftigerweise nicht zumutbare Verzögerung verursachen (z. B. erhebliche zusätzliche Wartezeit unterwegs aufgrund eines Fehlers im externen Mautsystem), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In einem solchen Fall erhält der Besteller per E-Mail und SMS eine Stornierungsbenachrichtigung; die Finanztransaktion wird rückabgewickelt (mit Gutschrift des vom Besteller gezahlten Gesamtbetrages), und der ausgestellte Beleg wird mit einem Stornovermerk versehen. Das System verhindert zugleich vorübergehend einen erneuten Kauf unter denselben Bedingungen, um doppelte Bestellungen infolge mehrfacher Versuche zu vermeiden.

Nach dem Abschluss der erfolgreichen Fahrzeugregistrierung im Mautsystem des Ziellandes erhält der Auftraggeber unverzüglich sowohl per E-Mail als auch per SMS die endgültige Bestätigung bzw. Benachrichtigung über die Erbringung der Dienstleistung. Diese enthält die detaillierten Daten der Bestellung sowie – in einer separaten E-Mail – einen Link zum Abruf (Download) des Zahlungsbelegs (Rechnung oder Quittung).

Der Vertrag gilt in dem Moment als vollständig erfüllt, in dem der Betreiber die vom Auftraggeber angeforderte Fahrzeugregistrierung vollständig durchgeführt hat – das heißt, die erforderlichen Fahrzeugdaten in das offizielle elektronische Register der zuständigen Mautbehörde eingegeben und validiert, die Straßenbenutzungsberechtigung beschafft und hierüber eine Bestätigung an den Auftraggeber versandt hat. Dieser Zeitpunkt ist auch im Hinblick auf das Erlöschen des Widerrufsrechts maßgebend (siehe Punkt 6.1). Zu diesem Zeitpunkt benachrichtigt der Betreiber den Auftraggeber auch per SMS an die angegebene Telefonnummer, um Missverständnisse aufgrund von E-Mail-Zustellfehlern zu vermeiden und die sich aus der Art der Dienstleistung ergebende Information über mehrere Kanäle sicherzustellen.

Das System protokolliert pro Bestellung mit Zeitstempel die Tatsache und den Zeitpunkt der Aktivierung der obligatorischen Kontrollkästchen sowie die Anzeige des zu zahlenden Endbetrags und der Währung; diese Daten stehen auf Verlangen des Auftraggebers bzw. in einem Streitverfahren (siehe Punkt 6.4) als Beweis zur Verfügung.

Die endgültige Bestätigungs-E-Mail enthält – auf einem dauerhaften Datenträger – die Informationen gemäß § 11 Abs. (1) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) sowie die Bestätigung der vom Auftraggeber im Zuge des Kaufs abgegebenen ausdrücklichen Erklärung, dass er den Beginn der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat und zur Kenntnis genommen hat, dass er nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung gemäß § 29 Abs. (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) sein Kündigungsrecht verliert (§ 18 und § 19 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.)).

Die Mautvorschriften einiger Länder lassen den sogenannten „Nachkauf" nicht zu, und zwar auch dann nicht, wenn nur eine teilweise Überschneidung vorliegt. Das bedeutet, dass das System, wenn der Auftraggeber eine Maut für einen Zeitraum erwirbt, der teilweise bereits abgedeckt ist oder mit einer bereits laufenden Gültigkeit zusammenfällt, die Verlängerung oder Ergänzung der früheren Maut nicht zulässt. In einem solchen Fall beginnt die Gültigkeit der erworbenen Maut automatisch nach dem Ablauf der früheren Berechtigung, und zwar genau für den Zeitraum, der in der Bestellung festgehalten und bezahlt wurde.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass in den oben genannten Fällen einer teilweisen Überschneidung – unter Berücksichtigung der Vorgaben der örtlichen Rechtsvorschriften und des offiziellen Mautsystems des betreffenden Landes – keine Rückerstattung möglich ist.
Der Auftraggeber nimmt mit der Aufgabe der Bestellung ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine sich aus den vorstehenden Umständen ergebende eventuelle zeitliche Verschiebung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegt und keinen Anspruch auf Rückerstattung begründet.
Diese Bestimmung berührt nicht die Regelungen in Punkt 5.1: Werden für dasselbe Fahrzeug, dasselbe Land und einen sich vollständig überschneidenden Zeitraum zwei oder mehr inhaltlich identische Bestellungen erfüllt, so wird die nicht gewünschte Position gemäß den dort niedergelegten Bestimmungen zurückerstattet.

3.2 Zahlungsbeleg

Gleichzeitig mit der Erfüllung der Bestellung wird dem Auftraggeber – in einer separaten E-Mail – der Link zum Zahlungsbeleg (Rechnung oder Quittung) übersandt. Sofern der Auftraggeber beim Kauf das Kontrollkästchen „Ich benötige eine Rechnung" nicht aktiviert bzw. keine Rechnungsdaten angegeben hat, stellt das System automatisch eine Quittung aus.

Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union (2006/112/EG) sowie § 166 Abs. (1) und §§ 169–171 des ungarischen Umsatzsteuergesetzes (Gesetz Nr. CXXVII von 2007).

Der Auftraggeber sieht auf dem erhaltenen Zahlungsbeleg gegebenenfalls (je nach Land unterschiedlich) die Kosten des Geschäftsvorfalls in detaillierter Aufschlüsselung.
Der Betreiber ist aufgrund seiner steuerlichen Verpflichtungen gehalten, auf der ausgestellten Rechnung die Bemessungsgrundlage des Geschäftsvorfalls, den angewandten Steuersatz sowie den Betrag der überwälzten Steuer anzugeben.
Im Zuge des Kaufs erklärt der Auftraggeber durch das aktive Ankreuzen eines obligatorischen Kontrollkästchens, dass er den genauen Inhalt des Kaufs (insbesondere die Fahrzeugregistrierungs-Vermittlungsdienstleistung und den dafür zu zahlenden Gesamtendbetrag) zur Kenntnis genommen hat und somit vor Abschluss des Vertrages umfassend über die Dienstleistung informiert wurde.

Der Erfüllungsort der Dienstleistung ist – gemäß Punkt 2.4 – in der Regel das jeweilige Land, daher richtet sich der Steuerinhalt des Belegs nach den dort maßgeblichen Vorschriften. Der Auftraggeber erklärt beim Ausfüllen der Rechnungsdaten auf der Kassenoberfläche, dass er die Dienstleistung als Endverbraucher in Anspruch nimmt; die Abzugsfähigkeit der auf dem Beleg ausgewiesenen Steuer richtet sich nach den für den Auftraggeber maßgeblichen Steuervorschriften, hierzu gibt der Betreiber keine Erklärung ab.*

Eine vom Dienstleister (auf Wunsch des Auftraggebers oder aus technischen Gründen) gegebenenfalls ausgestellte Korrektur- oder Stornorechnung (der Rechnung gleichgestellte Urkunde) ändert oder annulliert die Daten der betreffenden ursprünglichen Rechnung gemäß § 170 des ungarischen Umsatzsteuergesetzes.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er in seiner Buchhaltung den Stand gemäß dem letzten gültigen Beleg auszuweisen hat.

Angewandte Rechtsvorschriften: Gesetz Nr. CXXVII von 2007 über die allgemeine Umsatzsteuer (ungarisches UStG), insbesondere die Bestimmungen des § 166 Abs. (1) und der §§ 169–171, sowie die Artikel 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG.
* Beim Kauf einer ungarischen Vignette besteht diese Bedingung nicht.

3.3 Zugang zur Rechnung und zum Beleg

Nach dem erfolgreichen Kauf (in der Regel innerhalb weniger Minuten) sendet das System den Download-Link für die Rechnung/den Beleg per E-Mail zu. Vor dem Download verlangt das System vom Auftraggeber eine CAPTCHA-Robotschutzprüfung und eine E-Mail-Bestätigung.
Der Zahlungsbeleg ist ab dem Kauf 365 Tage lang über den zugesandten Link abrufbar.

Angewandte Rechtsvorschrift: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO), Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit der Daten.

4.1 Comfortia

Die Zusatzleistung Comfortia bietet über die Vermittlungsdienstleistungen hinaus wertsteigernde Elemente, auf die der Auftraggeber wie folgt Anspruch hat:

Comfortia ist eine freiwillige, vertragliche Mehrleistung des Betreibers, die dem Auftraggeber ZUSÄTZLICH zu den gesetzlich begründeten Verbraucherrechten zusteht. Comfortia ist weder das gesetzliche Widerrufsrecht noch dessen Erweiterung oder Einschränkung; für das gesetzliche Widerrufsrecht ist Punkt 6.1 maßgebend.

  • Korrektur eines fehlerhaft eingegebenen Kennzeichens: Kostenfreie Änderung eines versehentlich falsch eingetippten Kennzeichens bei sofort oder erst in der Zukunft gültiger Straßennutzungsberechtigung (einmalig).

  • Änderung des Nationalitätskennzeichens (Ländercodes): Austausch eines fehlerhaft angegebenen Nationalitätskennzeichens bei sofort oder später in Kraft tretender Berechtigung (einmalig).

  • Änderung der Fahrzeugkategorie: Austausch einer irrtümlich gewählten Fahrzeugkategorie bei sofort oder später gültiger Berechtigung (einmalig) – auch dann, wenn die neue Kategorie mit einem höheren Preis verbunden wäre (die Preisdifferenz trägt der Betreiber).

  • Änderung des Ziellandes: Änderung eines irrtümlich gewählten Ziellandes bei sofort oder später beginnender Berechtigung (einmalig) – auch dann, wenn eine solche Änderung im normalen Verfahren aufgrund der unterschiedlichen Systeme der einzelnen Länder nicht möglich ist.

  • Änderung des Gültigkeitsbeginns: Änderung eines fehlerhaft angegebenen Startdatums bei sofort oder später beginnender Berechtigung (einmalig).

  • Schutz vor teilweisen Tippfehlern: Automatische und bei Bedarf manuelle Prüfung der eingegebenen Daten durch das System auf offensichtliche Schreibfehler.

  • Möglichkeit der Stornierung (Storno): Rückforderung des Preises einer erst später in Kraft tretenden Straßennutzungsberechtigung (vollständige Rückerstattung) bis mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit. * (Ausgenommen Jahres-Vignette, siehe unten.)

* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern eine vom Betreiber freiwillig gewährte, vor Beginn der Leistung nutzbare Rückerstattungsmöglichkeit, die unabhängig von den eigenen Bedingungen des ursprünglichen Vignetten-Ausgebers für die gesamte Dienstleistung gilt.
Bei einer Jahres-Vignette ist eine Stornierung nicht möglich, es kann jedoch ein Austausch beantragt werden!

Das System zum Schutz vor teilweisen Tippfehlern stellt sicher, dass ein vom Besteller bei der Datenangabe begangener offensichtlicher Fehler zunächst automatisch vom System erkannt und bei Bedarf auf einer zweiten Ebene durch einen manuellen Eingriff behoben wird. In diesem Fall ist der Administrator des Betreibers berechtigt, vom Besteller eine Präzisierung (Korrekturdaten) anzufordern oder, wenn der Schreibfehler eindeutig identifizierbar und korrigierbar ist, die erforderliche Änderung auch ohne Mitwirkung des Bestellers vorzunehmen. Dieses Dienstleistungselement dient der rechtmäßigen Vermeidung von Bußgeldern (z. B. damit die Registrierung nicht aufgrund eines Tippfehlers als ungültig gilt).

Jedes der oben genannten Korrekturelemente kann pro Bestellung einmal in Anspruch genommen werden, und pro Bestellung können höchstens zwei verschiedene Arten von Comfortia-Korrekturanträgen geltend gemacht werden. Die Aktivierung des Schutzes vor teilweisen Tippfehlern wird nicht auf das Kontingent der Korrekturanträge angerechnet.

Alle im Rahmen von Comfortia entstehenden Mehrkosten (z. B. eventuelle personelle Administration, Registrierung eines weiteren Fahrzeugs und deren Straßennutzungsgebühr, Aufpreis für den Wechsel in eine höhere Kategorie, wiederholte Bankkosten, SMS, Verluste durch Währungsumrechnung) trägt der Betreiber.
Über das Support-Ticketsystem eingereichte Comfortia-Anträge werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und ausgeführt.

Die Dienstleistung Comfortia ist eine vom Betreiber freiwillig gewährte Garantie, die die dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Rechte (z. B. Schadensersatzansprüche bei mangelhafter Leistung) nicht berührt und nicht einschränkt.
* Bei einer ungarischen Vignette ist anstelle dieses Punktes Punkt 4.1.1 der AGB, das Optimum-Paket, anzuwenden, das die dort festgelegten Vorteile gewährt.

4.1.1 Optimum-Paket (exklusive Mehrwertdienstleistung)

Beim Kauf der ungarischen Vignette kann die Straßennutzungsgebühr (E-Vignette) ausschließlich als Bestandteil des Optimum-Pakets des Dienstleisters erworben werden. Das Optimum-Paket ist ein ergänzendes Leistungspaket, das der Dienstleister dem Besteller über die NMFSZ-Grundleistung hinaus anbietet und das als exklusive Mehrwertdienstleistung gemäß Punkt 3.2.1 der Geschäftsordnung für Wiederverkäufer (VÜSZ) der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. gilt.

Sofern der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen möchte, kann er die Bestellung jederzeit und ohne Rechtsfolgen abbrechen und den Kaufvorgang über den auch in der Grundinformation angebotenen Link ohne Optimum-Paket (auf der zentralen Verkaufsseite der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.) fortsetzen.
Auf diese Möglichkeit weist der Dienstleister zu Beginn des Kaufvorgangs eindeutig hin und stellt einen direkten Weiterleitungslink zur zentralen Oberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. zur Verfügung.

Der Preis des Optimum-Pakets variiert je nach Art der gewählten E-Vignette (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahresvignette) und Fahrzeugkategorie; der genaue Betrag wird im Kassenschritt des Kaufvorgangs, vor dem endgültigen Abschluss der Zahlung, gesondert und getrennt von der Gebühr der E-Vignette ausgewiesen. Die Aufschlüsselung erscheint auch auf dem für den Besteller ausgestellten Beleg bzw. auf der Rechnung getrennt. Der Preis des Optimum-Pakets ändert sich ausschließlich auf Grundlage der Fahrzeugart sowie des gewählten Zeitraums und Gebiets.
Der dem Besteller bekannt gewordene Optimum-Preis erscheint bei gleichen Bedingungen (gleiche E-Vignetten-Art und Fahrzeugkategorie) auch bei späteren Käufen in unveränderter Höhe.

Das Optimum-Paket umfasst die folgenden Leistungselemente:

a) Korrektur von Tippfehlern: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung die kostenlose Änderung des in seiner Bestellung angegebenen Kennzeichens zu beantragen, sofern beim angegebenen Kennzeichen ein Tippfehler oder ein anderer, dem Besteller zuzurechnender Schreibfehler aufgetreten ist.
Bei Tippfehlern behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Austausch zu verweigern, wenn der Tippfehler mehr als 3 Zeichen betrifft und dadurch der Eindruck des Kennzeichens eines anderen Fahrzeugs entsteht.

b) Änderung des Ziellandes: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung die kostenlose Änderung des in der Bestellung angegebenen Ziellandes (Gültigkeitsgebiet) zu beantragen.

c) Stornierung und Rückerstattung des vollen Preises: Der Besteller ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren und die Rückerstattung des gesamten gezahlten Entgelts (Gesamtbetrag aus der Gebühr der E-Vignette und der Gebühr des Optimum-Pakets) zu verlangen, sofern er den Stornierungsantrag mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Beginn der Gültigkeit der E-Vignette schriftlich beim Dienstleister einreicht.
Dieses Rückerstattungsrecht kann bei der Jahresvignette aufgrund ihres besonderen Charakters und ihrer Verkaufsbedingungen nicht geltend gemacht werden. Diese Stornierungsmöglichkeit stellt eine freiwillige, vertragliche Zusatzleistung des Dienstleisters dar, die das gesetzliche Widerrufsrecht weder einschränkt noch ersetzt.

d) SMS-Benachrichtigung: Der Dienstleister sendet an die vom Besteller angegebene Telefonnummer eine automatische SMS-Nachricht mit der Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung; die SMS enthält den Link zum Abruf der Bestätigung.

Die Inanspruchnahme des Optimum-Pakets liegt im freien Ermessen des Bestellers. Die im Optimum-Paket enthaltenen Leistungen haben einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert, gehen über den Inhalt der NMFSZ-Grundleistung hinaus und können vom Besteller beim Dienstleister ausschließlich als Bestandteil des Optimum-Pakets in Anspruch genommen werden.
Sofern der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen möchte, stellt der Dienstleister über einen im ersten Schritt des Kaufvorgangs platzierten Direktlink den Zugang zur NMFSZ-Grundleistung über einen anderen Wiederverkäufer auf der zentralen Verkaufsplattform der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. sicher.

Der Dienstleister erhebt im Rahmen des Kaufs keine Bequemlichkeitsgebühr. Die Erhebung einer Bequemlichkeitsgebühr im Zusammenhang mit dem Vertrieb der ungarischen Vignette ist gemäß § 3 Abs. (1) der Verordnung 7/2026. (III. 31.) EM untersagt; der Betreiber hält dieses Verbot vollumfänglich ein.

4.2 Auxil

Auxil ist eine Zusatzleistung, die als Bestandteil der hier bestellten Vermittlungsleistung zur Fahrzeugregistrierung rechtliche Unterstützung für die Fälle bietet, in denen gegen den Besteller ein Bußgeld aus einem Grund verhängt wird, der unmittelbar mit der hier bestellten Leistung zusammenhängt.
Typische derartige Gründe können sein:

  • Nachträglicher Kauf: Die Straßennutzungsberechtigung wurde nicht vor dem Befahren des mautpflichtigen Streckenabschnitts (oder erst nach Ablauf der Toleranzzeit) erworben, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.

  • Tippfehler in den Daten: Bußgeld, das aufgrund bei der Bestellung falsch geschriebener oder irrtümlich angegebener Fahrzeugdaten (z. B. Schreibfehler beim Kennzeichen oder Länderkennzeichen) verhängt wurde.

  • Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Die Straßennutzungsgebühr wurde nicht in der für das Fahrzeug zutreffenden Kategorie entrichtet, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.

  • Falsch ausgewähltes Zielland: Vignettenregistrierung für ein falsches Zielland.

  • Falsches Länderkennzeichen: Angabe eines falschen Länderkennzeichens (Ländercodes) beim Kauf, aufgrund dessen die Behörde das Fahrzeug bzw. dessen Halter mit einem Bußgeld belegt hat.

In den vorgenannten Fällen ist der Besteller berechtigt, sich innerhalb von 180 Tagen ab der Bestellung jederzeit mit den Bußgeldunterlagen an den Betreiber zu wenden.
Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, den behördlichen Bußgeldbescheid/Zahlschein sowie alle relevanten Dokumente vorzulegen; anschließend kann er die aktive rechtliche Mitwirkung des Betreibers in Anspruch nehmen.
Der Betreiber handelt in einem solchen Fall – erforderlichenfalls unter Einbeziehung externer Rechtspartner – als bevollmächtigter Vertreter gegenüber der zuständigen Behörde: Er kann einen Rechtsbehelf einlegen, einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung beantragen sowie aus Billigkeitsgründen eine Herabsetzung des Bußgeldbetrags beantragen.

In bestimmten Einzelfällen, die eine Billigkeitsprüfung rechtfertigen, kann der Betreiber dem Besteller sogar den Bußgeldbetrag erstatten (bis zu einer Höchstgrenze von 300 EUR) – auch dann, wenn die Ursache für das Bußgeld technischer Natur ist. Eine solche Entschädigung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Betreiber nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu der Entscheidung gelangt, dass auch eine Verzögerung oder ein Fehler der dem Besteller erbrachten Leistung zum Bußgeld beigetragen haben könnte, oder wenn ein sonstiger Billigkeitsgrund dies rechtfertigt. Eine derartige positive Entscheidung erfolgt nicht automatisch, es besteht hierauf kein konkreter Anspruch bzw. keine Zusage, jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.

Die Inanspruchnahme der Auxil-Leistung berührt nicht die Rechte des Verbrauchers auf Rechtsbehelfe nach den allgemeinen Rechtsvorschriften. Die von Auxil gewährte Unterstützung ist eine freiwillige Leistung des Betreibers, mit der er den Besteller im Verfahren vor der Behörde unterstützt, jedoch weder die Aufhebung noch die Herabsetzung des Bußgeldes garantiert.
Auxil gilt nicht für Fälle, in denen der Besteller Streckenabschnitte befährt, für die seine Bestellung nicht gültig war und auch nicht hätte gültig sein können (beispielsweise Strecken mit zusätzlicher Abschnittsmaut, Brücken oder mautpflichtige Abschnitte von Tunneln).
* Bei der ungarischen Vignette richtet sich die Leistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

5.1 Verantwortungsbereich des Auftraggebers

Die erfolgreiche Durchführung der Gebührenzahlung bedeutet für sich allein nicht, dass die Straßennutzungsberechtigung in Kraft getreten ist – die Gültigkeit der Vignette entsteht ausschließlich dann, wenn alle erforderlichen, vom System versandten Bestätigungen eingegangen sind und der Auftraggeber die darin enthaltenen Daten (Fahrzeugdaten, personenbezogene Daten, Datum, Land usw.) überprüft und für richtig befunden hat. Die Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktionsnummer) berechtigen für sich allein nicht zur Straßennutzung.

Im Falle eines Bußgeldes oder sonstiger Schadensersatzansprüche kann ausschließlich die tatsächlich in Kraft getretene Straßennutzungsberechtigung (bzw. deren Fehlen) die Grundlage einer Anspruchsdurchsetzung bilden. Das Auffahren auf einen gebührenpflichtigen Streckenabschnitt ist nur dann zulässig, wenn der Nachweis der erforderlichen elektronischen Berechtigung dem Auftraggeber vorliegt und gültig ist und seine Daten mit den beim Kauf angegebenen Daten übereinstimmen.

Der Betreiber erfüllt jeden Auftrag auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeber für denselben – oder einen sich überschneidenden – Zeitraum bereits über eine gültige Berechtigung verfügte, oder ob die angegebene Fahrzeugkategorie, das Nationalitätskennzeichen und das amtliche Kennzeichen richtig sind.
Das System führt jedoch bei der Datenerfassung in vielen Fällen eine technische Syntaxprüfung des Kennzeichenformats durch und zeigt, wenn zu vermuten ist, dass der Auftraggeber sich beim Kennzeichen vertippt oder die Angabe von „eigenem Land" und „Zielland" verwechselt hat, einen Warnhinweis an – und unterstützt damit die korrekte Datenerfassung.

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber für hieraus entstehende Fehler (z. B. Bußgeld aufgrund einer falsch angegebenen Kategorie, Ungültigkeit aufgrund eines vertippten Kennzeichens, falsches Nationalitätskennzeichen, falsches Zielland) nicht haftet.

Der Betreiber erstattet die Gebühr nicht mit der Begründung, dass der Auftraggeber für das betreffende Fahrzeug für den betreffenden Zeitraum (teilweise oder überschneidend) bereits über eine gültige Straßennutzungsberechtigung verfügte, oder dass die Leistung anderswo (z. B. bei einem anderen Vermittler, Wiederverkäufer oder unmittelbar auf der staatlichen Plattform) zu einem günstigeren Preis erhältlich gewesen wäre, sofern der Betreiber den Auftrag vertragsgemäß erfüllt hat. Diese Bestimmung berührt nicht die auf Rechtsvorschriften beruhenden Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere nicht seine Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung, Nichterfüllung oder ungerechtfertigter Bereicherung.

Die Überprüfung der Gültigkeit liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist ferner dafür verantwortlich, die Erfüllung der Leistung abzuwarten und den gebührenpflichtigen Streckenabschnitt nur im Besitz einer gültigen Berechtigung zu nutzen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Erfüllung der beauftragten Leistung – auf der Grundlage der oben genannten Benachrichtigungen – anzunehmen, sofern diese entsprechend den angegebenen Daten erfolgt ist. Vergewissert sich der Auftraggeber im Falle einer Unsicherheit nicht über die Gültigkeit und wiederholt er einen Auftrag mehrfach, so gilt jeder einzelne Auftrag als selbstständige Leistung, die der Betreiber gesondert erfüllt.
Werden für dasselbe Fahrzeug, dasselbe Land und einen sich vollständig überschneidenden Zeitraum zwei oder mehr inhaltlich identische Aufträge über dieses System erfüllt, erstattet der Betreiber den nicht gewünschten Posten auf Anfrage in voller Höhe. Wiederholt der Auftraggeber den Auftrag vor Ablauf der vom System angezeigten Schutzsperre (siehe Punkt 3.1) ohne Rücksprache und wird dieser erfüllt, so gehen die aus dem Mehrfachkauf entstehenden Schäden zulasten des Auftraggebers.

Bei der rumänischen Vignette (Rovinieta, Straßenbenutzungsgebühr) besteht keine Möglichkeit, eine vertippte Fahrgestellnummer vor Ort zu ändern; dies muss der Kunde selbst unter Vorlage der Dokumente und mit einem Antrag bei der rumänischen Straßengebührenbehörde veranlassen.
Um Tippfehler zu vermeiden, zeigen wir bei der Rovinieta ein gesondertes Warnfenster zur Bestätigung der Fahrgestellnummer an, ebenso wie in anderen Fällen zur Bestätigung des amtlichen Kennzeichens.

5.2 Beanstandung der Bestellung, Beschwerde

Im Laufe des Kaufvorgangs begegnet der Besteller in Einklang mit der Richtlinie 2011/83/EU Elementen (Checkboxen), die eine aktive Bestätigung erfordern und deren Annahme Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung ist. Diese Elemente dienen dazu, sicherzustellen, dass der Besteller vor Vertragsschluss die AGB, die Datenschutzerklärung und die sonstigen verpflichtenden Erklärungen zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. In der Kassen-Oberfläche und auf der Zahlungsseite der Bank wird der zu zahlende Gesamtendbetrag – als einmaliger Betrag inklusive Steuern – mindestens zweimal eindeutig angezeigt (samt Angabe der Währung).

Der Betreiber teilt vor der Zahlung sowohl an der Kasse als auch auf der Zahlungsoberfläche den zu zahlenden Gesamtendbetrag und die Währung eindeutig mit. Der an der Kasse angezeigte Betrag bleibt beim Übergang zum Zahlungsschritt unverändert.

Der Betreiber prüft jeden Rückerstattungsanspruch einzeln und inhaltlich und informiert den Besteller über seine Entscheidung schriftlich und mit Begründung.
Der vorliegende Punkt schließt das Recht des Bestellers auf Beschwerde, Beanstandung und Rechtsdurchsetzung nicht aus und beschränkt es nicht: Der Besteller kann jederzeit eine Beschwerde einlegen, sich an die Verbraucherschutzbehörde, an die Schlichtungsstelle, an das kartenausgebende Kreditinstitut oder an ein Gericht wenden, und ihm stehen unverändert seine gesetzlich begründeten Rechte zu, insbesondere seine Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung sowie sein Widerrufsrecht gemäß Punkt 6.1.

Es liegt in der Verantwortung des Bestellers, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und erst danach – im Besitz einer gültigen Berechtigung – auf einen gebührenpflichtigen Straßenabschnitt zu fahren. Auch die Vorschriften bezüglich der besonderen, separat gebührenpflichtigen Straßenabschnitte der einzelnen Länder (z. B. Brücken, Tunnel) sind zu beachten; für Schäden, die aus deren Nichtbeachtung entstehen, haftet der Betreiber nicht. Informationen über solche zusätzlich sondergebührenpflichtigen Abschnitte übersendet der Betreiber in vielen Fällen zusammen mit der betreffenden Bestellung, der Besteller hat jedoch in erster Linie die örtlichen Vorschriften zu beachten, und wenn er auf seiner Fahrt auf Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen, Schranken, Tore oder Zahlungsterminals trifft, die darauf hinweisen, dass die Entrichtung einer Sondergebühr erforderlich ist (die landesweite oder regionale Vignette also für den betreffenden Abschnitt nicht gültig ist), darf er diesen nur auf eigene Verantwortung nutzen und kann den Betreiber für deren Versäumnis nicht zur Verantwortung ziehen.

6.1 Widerrufs- und Kündigungsrecht

Gesetzliches Widerrufsrecht: Gemäß der Richtlinie 2011/83/EU und der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II.26.) steht dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Gegenstand der vom Betreiber erbrachten Dienstleistung ist die Vermittlung der Fahrzeugregistrierung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers unverzüglich beginnt. Der Besteller verlangt vor dem Abschluss der Bestellung mittels eines zwingend anzukreuzenden Kontrollkästchens ausdrücklich, dass der Betreiber mit der Erfüllung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und erklärt gleichzeitig, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er nach der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert.

Demnach kann der Besteller gemäß § 29 Abs. (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II. 26.) bzw. gemäß Artikel 16 Buchstabe a) der Richtlinie 2011/83/EU sein Recht nach § 20 nach der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung nicht ausüben.

Der Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung ist – gemäß den Festlegungen in Punkt 3.1 – jener Zeitpunkt, zu dem der Betreiber die Fahrzeugdaten in das offizielle elektronische Register des zuständigen Straßenbenutzungsgebühren-Verwalters eingegeben und validiert, die Straßenbenutzungsberechtigung beschafft und dem Besteller hierüber eine Bestätigung übersandt hat. Die vollständige Erfüllung tritt zu diesem Zeitpunkt ein, unabhängig davon, ob der Beginn der Gültigkeit der Straßenbenutzungsberechtigung auf einen sofortigen oder einen späteren Zeitpunkt fällt.

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Erfüllung der Dienstleistung kündigen; in diesem Fall hat der Betreiber Anspruch auf ein Entgelt, das im Verhältnis zur bereits erbrachten Dienstleistung steht. Angesichts der kurzen Dauer der Leistungserbringung (typischerweise 1–8 Minuten) gewährt der Betreiber darüber hinaus – im Rahmen von Comfortia bzw. bei der ungarischen Vignette im Rahmen des Optimum-Pakets – auch eine über die gesetzlichen Rechte hinausgehende, freiwillige Stornierungsmöglichkeit gemäß den nachstehenden Bestimmungen.

Der Betreiber bestätigt nach der Erbringung der Dienstleistung – auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) – die vorstehende ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers gemäß § 18 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.).

Sofern die Erbringung der Dienstleistung noch nicht abgeschlossen ist und der Auftraggeber die Stornierung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit anzeigt (siehe Comfortia-Stornierungsmöglichkeit unten), wird der volle Betrag zurückerstattet.

Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 16 Buchstabe a) der Richtlinie 2011/83/EU sowie § 18, § 19, § 20 und § 29 Absatz (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.).

Comfortia-Stornierungsmöglichkeit: Getrennt vom gesetzlichen Widerrufsrecht und ZUSÄTZLICH dazu gewährt der Betreiber im Rahmen der Comfortia-Dienstleistung (Punkt 4.1) freiwillig die nachstehende Stornierungsmöglichkeit. Diese Möglichkeit stellt eine vertragliche Zusatzleistung dar, die das gesetzliche Widerrufsrecht weder einschränkt noch ersetzt:

(A) Wenn die Straßennutzungsberechtigung noch nicht in Kraft getreten ist: In diesem Fall kann der Kauf mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit der Berechtigung storniert werden. Die Stornierung ist über das Online-Kontaktformular oder per E-Mail spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit zu veranlassen; danach wird der volle gezahlte Betrag automatisch auf das Bankkonto bzw. das Zahlungsmittel zurückerstattet, das beim Kauf verwendet wurde (die Angabe einer individuellen Kontonummer ist nicht möglich). Der Rückerstattungsvorgang wird innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Stornierungserklärung eingeleitet; die Gutschrift erscheint je nach Zahlungsdienstleister voraussichtlich innerhalb von 1–3 Werktagen. In bestimmten Fällen wird die Rückerstattung nicht als neue Position auf der Abrechnung ausgewiesen, sondern der Status der ursprünglichen Transaktion ändert sich auf „reversed" (rückabgewickelt).

Sofern der Auftraggeber seine Stornierungserklärung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit ordnungsgemäß einreicht, wird der volle eingezahlte Betrag zurückerstattet.

(B) Wenn die Straßennutzungsberechtigung bereits in Kraft getreten ist: Eine bereits gültige (aktive) Straßennutzungsberechtigung kann weder storniert noch zurückerstattet werden.

Eine Änderung ist in diesem Fall ausschließlich im Rahmen der Comfortia-Dienstleistung (Punkt 4.1) und in deren begrenztem Umfang möglich; bei der ungarischen Vignette im Rahmen des Optimum-Pakets (Punkt 4.1.1).
* Bei der ungarischen Vignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

6.1.1 Muster-Information zum Widerruf/zur Kündigung (Anlage 1 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.))

Widerrufs-/Kündigungsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ebenso haben Sie, wenn im Falle eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen mit der Erfüllung des Vertrags begonnen wurde, das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Die Widerrufs-/Kündigungsfrist endet nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Wenn Sie Ihr Widerrufs-/Kündigungsrecht ausüben möchten, müssen Sie eine eindeutige Erklärung über Ihren Widerrufs-/Kündigungsentschluss elektronisch an die E-Mail-Adresse privacy@evignet24.eu oder auf dem Postweg an die Adresse Enternova Kft. (H-2161 Csomád, Szent István utca 48.) übermitteln. Zu diesem Zweck können Sie auch das Muster-Widerrufs-/Kündigungsformular gemäß Punkt 6.1.2 verwenden.

Sie üben Ihr Widerrufs-/Kündigungsrecht fristgerecht aus, wenn Sie Ihre Widerrufs-/Kündigungserklärung vor Ablauf der oben genannten Frist absenden.

Rechtsfolgen des Widerrufs/der Kündigung

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs Ihrer Widerrufserklärung, alle von Ihnen geleisteten Zahlungen zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich der Verwendung eines anderen Zahlungsmittels zu; aufgrund dieser Rückzahlungsmethode entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistung innerhalb der Kündigungsfrist beginnt, so sind Sie im Falle Ihrer Kündigung verpflichtet, uns den Betrag zu erstatten, der dem bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung anteilig erbrachten Teil der Dienstleistung entspricht. Ebenso erstatten wir Ihnen den Teil der von Ihnen geleisteten Gegenleistung zurück, der den Wert der von uns erbrachten Dienstleistung übersteigt.

Erlöschen des Widerrufs-/Kündigungsrechts: Gemäß § 29 Abs. (1) Buchst. a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) können Sie dieses Recht nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung nicht mehr ausüben, da die Erfüllung auf Ihr ausdrückliches vorheriges Verlangen begonnen hat und Sie gleichzeitig mit diesem Verlangen Ihre Kenntnisnahme darüber erklärt haben, dass Sie dieses Recht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung verlieren (siehe Punkt 6.1).

6.1.2 Muster-Widerrufs-/Kündigungserklärung (Anlage 2 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.))

(nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen/kündigen möchten)

Empfänger: Enternova Kft., H-2161 Csomád, Szent István utca 48., E-Mail: privacy@evignet24.eu

Hiermit erkläre(n) ich/wir, der/die Unterzeichnete(n), dass ich/wir mein/unser Widerrufs-/Kündigungsrecht hinsichtlich des Vertrages über die Erbringung der folgenden Dienstleistung ausübe(n): ..........................

Datum des Vertragsabschlusses: ..........................

Bestellkennung / Kennzeichen: ..........................

Name des/der Verbraucher(s): ..........................

Adresse des/der Verbraucher(s): ..........................

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Erklärung in Papierform): ..........................

Datum: ..........................

6.2 Kontaktaufnahme

Auf der Website ist in der Fußzeile eine direkte Kontaktmöglichkeit zum ständigen Kundenservice gegeben (Online-Kontaktformular). Der Kundenservice ist an allen Tagen des Jahres 24 Stunden am Tag erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit beträgt 1–15 Minuten (abhängig vom Aufkommen), eine inhaltliche Antwort erteilen wir in jedem Fall spätestens innerhalb von 24 Stunden. Nach Auswahl des entsprechenden Support-Menüs kann der Besteller auch melden, wenn seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeit eingetroffen ist. In einem solchen Fall versendet der Betreiber alle vorherigen Bestätigungs-E-Mails erneut (typischerweise drei verschiedene Nachrichten) und wiederholt auch den Versand der SMS-Benachrichtigung. Diese Funktion kann bei einer bestimmten Bestellung nur einmal in Anspruch genommen werden; sollten die Bestätigungen auch danach nicht eintreffen, kann der Besteller ein neues Support-Ticket zur Meldung des Problems eröffnen.

Eine Kontaktaufnahme kann grundsätzlich von jeder (vom System akzeptierten) gültigen E-Mail-Adresse aus erfolgen. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen können wir jedoch ausschließlich solche Anfragen bearbeiten, die sich glaubhaft einer in unserem System erfassten, gültigen Bestellung zuordnen lassen.

Der Besteller kann seine Rechte – einschließlich Beschwerde, Widerruf und Erstattungsanspruch – auch über einen bevollmächtigten Vertreter ausüben. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen kann der Betreiber eine von einer anderen als der in der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse und im Namen einer anderen Person eingereichte Anfrage nur dann inhaltlich bearbeiten, wenn dieser eine vom Besteller unterzeichnete Vollmacht beigefügt wird. Diese Anforderung dient ausschließlich dem Schutz der personenbezogenen Daten des Bestellers und schränkt dessen Rechtsdurchsetzung nicht ein.

Der Betreiber kann – neben der unmittelbaren Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen – die Kommunikationskanäle frei wählen.
Einen telefonischen Kundendienst betreiben wir nicht; die Kontaktaufnahme erfolgt über das auf der Online-Oberfläche verfügbare Kontaktformular bzw. über die E-Mail-Adresse privacy@evignet24.eu. Die Widerrufs-/Kündigungserklärung, die Beschwerde und jede sonstige Rechtserklärung können über beide Kanäle wirksam eingereicht werden (siehe Punkt 6.1.1). Der Betreiber erteilt auf jede Anfrage spätestens innerhalb von 24 Stunden eine inhaltliche schriftliche Antwort.
Damit erfüllt der Betreiber die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich – insbesondere Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Erreichbarkeit) sowie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Richtlinie 2011/83/EU (Kontaktdaten), wonach die Angabe einer Telefonnummer nicht verpflichtend ist, sofern das Unternehmen auf andere Weise eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme gewährleistet (Rechtssache C-649/17).

In bestimmten Zeiträumen kann auf der Benutzeroberfläche zusätzlich ein aufklappendes „Chat"-Fenster erscheinen, um eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit kann jedoch nicht beanstandet werden, da es sich lediglich um einen fallweise bereitgestellten ergänzenden, in erster Linie informativen Kanal handelt, der der Orientierung neuer Besucher dient.

Nach einer erfolgreichen Bestellung ist deren Erfüllung abzuwarten (die Erbringung der Dienstleistung dauert in der Regel 1–8 Minuten); bis dahin kann zu derselben Bestellung kein Support-Ticket erstellt werden (zum Beispiel „Ich habe meine Bestellung nicht erhalten").
Da die eingehende Bestellung in die Bearbeitungswarteschlange gelangt und die Erfüllung typischerweise innerhalb von 1–8 Minuten abgeschlossen wird, kann der Betreiber ein während der Bearbeitung eingehendes Änderungs- oder Stornierungsersuchen technisch nicht mehr umsetzen. Dieser technische Umstand berührt und beschränkt die gesetzlichen Rechte des Bestellers gemäß Punkt 6.1 nicht: Der Betreiber erfasst das eingegangene Ersuchen in jedem Fall, prüft es inhaltlich und informiert den Besteller schriftlich.

Ein Änderungsersuchen kann bereits eine Minute nach Erfüllung der Bestellung (Versand von SMS, E-Mail) unter Berücksichtigung der Comfortia (4.1) eingereicht werden.

6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation

Der Betreiber prüft alle bei ihm eingehenden Beschwerden und Rückerstattungsansprüche inhaltlich und informiert den Auftraggeber über das Ergebnis schriftlich und mit Begründung. Die Art, der Ton oder die Form der Einreichung der Beschwerde haben keinen Einfluss auf die inhaltliche Beurteilung der Beschwerde.

Der Betreiber behält sich jedoch das Recht vor, die Kommunikation bei Anfragen, die Drohungen, Belästigungen, Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, auf schriftliche, dokumentierte Kanäle zu beschränken und zum Schutz seiner berechtigten Interessen die durch die Rechtsvorschriften gewährleisteten Schritte zu ergreifen. Diese Maßnahme berührt die inhaltliche Prüfung der Beschwerde nicht und schränkt die Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Auftraggebers nicht ein, insbesondere nicht das Recht, sich an den Kundendienst, die Schlichtungsstelle, die Verbraucherschutzbehörde oder das Gericht zu wenden.

Angewandte Rechtsvorschriften: die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR), die Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) sowie § 2:45 des Gesetzes Nr. V von 2013 (ungarisches Bürgerliches Gesetzbuch) (Recht auf Ehre und guten Ruf).

Sofern die Verbraucherstreitigkeit nicht im Wege einer direkten Abstimmung mit dem Betreiber beigelegt werden kann, kann sich der Auftraggeber an die für seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die für den Sitz des Betreibers zuständige Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle des Komitats Pest (Pest Vármegyei Békéltető Testület), 1055 Budapest, Balassi Bálint utca 25. IV/2., E-Mail: pmbekelteto@pmkik.hu, Telefon: +36 1 792 7881, Website: www.panaszrendezes.hu. Der Betreiber ist im Verfahren vor der Schlichtungsstelle zur Mitwirkung verpflichtet.

6.4 Bankrückbelastungsverfahren (Chargeback)

Im Falle von Streitfragen, Beschwerden oder festgestellten Fehlern empfiehlt der Betreiber dem Auftraggeber, sich zunächst an den Kundendienst zu wenden, da die überwiegende Mehrheit der Fälle im Wege einer direkten Abstimmung am schnellsten geklärt werden kann. Diese Empfehlung berührt und beschränkt nicht das Recht des Auftraggebers, sich in seiner Angelegenheit unmittelbar an das kartenausgebende Kreditinstitut, die Schlichtungsstelle, die Verbraucherschutzbehörde oder das Gericht zu wenden.

Wird ein Bankrückbelastungsverfahren eingeleitet, so antwortet der Betreiber auf Anfrage des Zahlungsdienstleisters mit den ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen – insbesondere mit den Bestelldaten, dem protokollierten Zustand der beim Kauf angekreuzten Kontrollkästchen, den versandten Bestätigungen und dem Nachweis der Leistungserbringung – und macht seinen Standpunkt im Verfahren innerhalb des rechtlichen Rahmens geltend. Der Betreiber verbindet mit der Einleitung des Rückbelastungsverfahrens keinerlei gesonderte Gebühr, Kosten oder Sanktion zulasten des Auftraggebers.

Angewandte Rechtsvorschriften: die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) über die Anfechtung von Zahlungsvorgängen sowie die Richtlinie 2013/11/EU (ADR).

7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers

Über die Erteilung der Straßennutzungsberechtigung (Vignette) entscheidet ausschließlich der zuständige Mautbetreiber des jeweiligen Landes auf Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften, Verordnungen und seiner internen Verfahrensordnung. Der Betreiber hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss und ist nicht Vertragspartei des zwischen dem Auftraggeber und dem zuständigen Mautbetreiber zustande kommenden Rechtsverhältnisses: Er nimmt im Namen des Auftraggebers und mit den von ihm angegebenen Daten ausschließlich die Registrierung im offiziellen Mautregister vor. Der Betreiber haftet nicht dafür, wenn der zuständige Mautbetreiber die Registrierung ablehnt, verspätet bearbeitet, sein System außer Betrieb setzt oder die bereits erteilte Berechtigung nachträglich ändert, einschränkt oder widerruft; in diesen Angelegenheiten kann sich der Auftraggeber unmittelbar an den zuständigen Mautbetreiber wenden. Sofern die Fahrzeugregistrierung aus einem im Verantwortungsbereich des Mautbetreibers liegenden Grund nicht zustande kommt, erstattet der Betreiber den vom Auftraggeber gezahlten Gesamtbetrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück.

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch vom Besteller fehlerhaft oder ungenau angegebene Daten entstehen (z. B. falsch geschriebenes Kennzeichen, fehlerhaft angegebene Fahrzeugkategorie usw.), ebenso nicht dafür, wenn der Besteller den Eingang der Bestätigungen nicht abgewartet oder deren Inhalt nicht überprüft hat.
Der Betreiber haftet auch nicht für Fehler bei der Zustellung der Mitteilungen, sofern diese auf vom Besteller angegebene fehlerhafte Kontaktdaten (z. B. falsch geschriebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass die Zustellung nach der Rückmeldung des Systems ansonsten erfolgreich war.
Kann die bestellte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht durchgeführt werden, haftet der Betreiber ausschließlich für die Rückerstattung des vom Besteller gezahlten Betrages, die auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Bestellers erfolgt.

Die in diesem Punkt enthaltenen Haftungsbeschränkungen berühren nicht die Haftung des Betreibers für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Vertragsverletzungen, die das menschliche Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit schädigen.

Der Betreiber verpflichtet sich, die Bestellungen auf Grundlage der angegebenen Daten in den zuständigen amtlichen Registern fachgerecht und innerhalb der vom Countdown angezeigten Zeit zu erfassen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung über die Erfüllung zu übersenden. Der Betreiber untersucht die in seinem Verantwortungsbereich auftretenden technischen Fehler und Störungen ohne unangemessene Verzögerung und stellt dem Besteller bei Bedarf eine Nachbesserung, eine erneute Erfüllung oder eine verhältnismäßige Gebührenrückerstattung bereit.

Der Betreiber ist verpflichtet, die Datenverarbeitung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere der DSGVO – durchzuführen und zu diesem Zweck geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
* Bei der ungarischen Vignette richtet sich dieser Punkt nach Punkt 4.1.1 der AGB; dort handelt der Betreiber als offizieller Wiederverkäufer der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.

7.2 Sonstige Bestimmungen

Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft und ist ausschließlich auf die nach ihrem Inkrafttreten erteilten Bestellungen anzuwenden. Für bereits erteilte Bestellungen gelten in jedem Fall die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Bestimmungen der AGB; die Änderung hat keine rückwirkende Kraft. Die jeweils geltende Fassung der AGB sowie das Datum der letzten Änderung sind auf der Website fortlaufend verfügbar; die früheren Fassungen bewahrt der Betreiber auf und stellt sie dem Besteller auf Anfrage zur Verfügung.

Die Sprache des Vertrages zwischen dem Besteller und dem Betreiber ist die im Rahmen der Bestellung ausgewählte Sprache. Der Betreiber registriert und bewahrt den geschlossenen Vertrag – zusammen mit den Bestelldaten, dem protokollierten Status der angeklickten Kontrollkästchen und den versendeten Bestätigungen – auf; diese Daten stehen auf Anfrage des Bestellers für den in Punkt 3.3 festgelegten Zeitraum zur Verfügung.

Sollte eine Bestimmung dieses Dokuments unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der AGB nicht. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen bzw. entsprechend auszulegen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien und den einschlägigen Rechtsvorschriften am nächsten kommt.

Die Nichtausübung eines Rechts oder einer Befugnis seitens des Betreibers gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht. Ein Verzicht des Betreibers auf ein Recht ist nur dann wirksam, wenn er hierüber eine ausdrückliche, schriftliche Erklärung abgibt.
Der Umstand, dass der Betreiber in einem konkreten Fall eine vertragliche Bestimmung nicht strikt durchsetzt, bedeutet nicht, dass er künftig auf deren Anwendung verzichtet.

Die Nutzung der Plattform und die Bestellung der Dienstleistung setzen seitens des Bestellers die Kenntnis und Akzeptanz der Möglichkeiten, der Funktionsweise, der technischen Grenzen und der Risiken des Online-Einkaufs voraus, ferner, dass der Besteller keinen Fehler in der Funktionsweise der Plattform festgestellt hat, bei der Anzeige der Daten alle erforderlichen Angaben gesehen und verstehen konnte sowie die Informationstexte der bei den verpflichtenden Elementen des Kaufs anzukreuzenden Kontrollkästchen verstanden und akzeptiert hat.

Die AGB sind auch als mehrsprachige Information verfügbar, teilweise unter Verwendung von KI-Übersetzung. In Auslegungsfragen zwischen dem Betreiber und dem Besteller ist die ungarischsprachige Fassung maßgebend. Dies berührt nicht das Recht des Verbrauchers, sich auf die in der Sprache des Vertragsabschlusses erhaltenen Informationen zu berufen, und entzieht ihm nicht den Schutz, der durch die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Mitgliedstaats seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährleistet wird (Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Rom I).

7.3 Einschlägige Rechtsvorschriften

Für diesen Vertrag und diese Dienstleistung sind die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union und – bei Erfüllung in Ungarn – Ungarns maßgebend. Insbesondere sind die folgenden Rechtsquellen maßgebend und bilden die Grundlage der AGB:

  • Richtlinie 2011/83/EU – über die Rechte der Verbraucher

  • Richtlinie 2000/31/EG – über den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten gemäß Artikel 5)

  • Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – über Zahlungsdienste (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung und an sichere Zahlungen)

  • Richtlinie 2006/112/EG – über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuerrichtlinie)

  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – Datenschutz-Grundverordnung (Grundsätze und Sicherheitsanforderungen der Verarbeitung personenbezogener Daten)

  • Gesetz Nr. V von 2013 (ungarisches BGB) – das Bürgerliche Gesetzbuch (allgemeine Regeln über Verträge und Schadenersatzhaftung)

  • Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot irreführender und aggressiver Praktiken gegenüber Verbrauchern)

  • Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verfahren vor der Schlichtungsstelle)

  • Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) – über die detaillierten Regeln der Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmen (nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU), insbesondere § 11, § 15 Abs. (2), § 18, § 19, § 20 und § 29 Abs. (1) Buchstabe a)

  • Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) – über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (insbesondere hinsichtlich der Verbraucherverträge gemäß Artikel 6)

  • Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – Verordnung über digitale Dienste, mit der der Betreiber – als Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft – seine Tätigkeit im Einklang gestaltet, wenngleich die Plattform im Sinne des DSA nicht als vermittelnde Online-Plattform gilt.

Rechtsdurchsetzung, Beschwerdemanagement: Der Besteller kann sich mit seiner Beschwerde an den Kundenservice des Betreibers wenden (Punkt 6.2). Sofern die Verbraucherstreitigkeit trotz der Schlichtung nicht beigelegt wird, kann sich der Besteller an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung) wenden oder ein Gerichtsverfahren einleiten.


Aktualisiert: 17.09.2026